Symbolfoto, © Sebastian Ständecke, www.pixelquelle.de Treffen Christlicher Lebensrecht-Gruppen

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07.07.2011

Gräfin von Westphalen: Wunsch nach gesundem Kind wird missbraucht

Stellungnahme der Stiftung Ja zum Leben zur Zulassung der PID

Meschede (PM) - Zur Verabschiedung des Gesetzes zum Gentest und zur Tötung unerwünsch-ter Embryonen durch den Deutschen Bundestag nimmt die Vorsitzende der Stiftung Ja zum Leben, Johanna Gräfin von Westphalen, Stellung:

„Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) durch Mehrheitsbeschluß des Deutschen Bun-destages ist ein Schlag gegen das Recht auf Leben. Sie wird die Selektionsmentalität in Deutschland stärken und die Unterscheidung von ‚lebenswertem’ und ‚lebensunwertem’ Leben weiter vorantrei-ben. Das Recht auf Leben steht dem Menschen nicht mehr als natürliches Menschenrecht zu, sondern es wird aufgrund bestimmter gesundheitlicher Qualitätsstandards zugewiesen. Erfüllt ein Kind, das aus einer künstlichen Befruchtung stammt, im frühen Stadium die Qualitätsstandards nicht, darf es getötet werden. Insbesondere Eltern von behinderten Kindern werden künftig gesellschaftlich in Rechtfertigungsnot geraten, warum sie ihr Kind nicht rechtzeitig haben töten lassen.

Der völlig verständliche Wunsch nach einem gesunden Kind wird durch die Zulassung der PID miss-braucht. Eltern mit einer Erbkrankheit werden in Versuchung geführt, solange die künstliche Be-fruchtung auszuprobieren und solange zu selektieren, bis endlich ein gesundes Kind zur Welt kommt. Daß dieser Weg gepflastert sein wird mit vielen getöteten und abgestorbenen Embryonen werden die auf Gewinnmaximierung angelegten Reproduktionszentren sicher nicht kommunizieren. Das Men-schenrecht auf Leben gilt künftig nur noch für jene, die den zeitbedingten Definitionen des perfektio-nierten Menschseins entsprechen. Nach Freigabe der Abtreibung und Zeugung auf Probe fehlt nur noch die Zulassung der Euthanasie, um die Unkultur des Todes in Deutschland zu komplettieren.“


Mehr Informationen: http://www.ja-zum-leben.de

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